Die neue ECE-R Norm 22.6 für Motorradhelme kommt in diesem Jahr!
Das ein Motorradhelm ein wichtiger Bestandteil der Schutzkleidung auf einem Motorrad ist, ist wohl jedem klar. Hierzu wird nun die Sicherheitsnorm ECE-R 22.5 durch die neue 22.6 abgelöst. Dies bedeutet einen schrittweise Übergang in die neue ECE-R 22.6 Norm.
Wichtig für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer: „Niemand muss jetzt einen neuen Helm kaufen. Schutzhelme, die der Norm ECE-R 22.5 entsprechen, dürfen auch künftig getragen werden“, so TÜV Rheinland-Experte Peter Schaudt. Bisherige Motorradhelme der alten ECE-R Norm seien auch unverändert sicher. Allerdings bringen die neuen Vorschriften wesentliche Neuerungen, die in der Praxis im Ernstfall zu einem Plus an Sicherheit führen können.
Neues Prüfprogramm
„Das Prüfprogramm für die Motorradhelme wird nach der neuen Sicherheitsnorm ECE-R 22.6 um fast ein Drittel erweitert. Wir führen auf unseren Testständen neue und zudem mehr Prüfungen durch als bislang“, erläutert Prüfingenieur Schaudt, der selbst an der Entwicklung der neuen Norm mitgewirkt hat.
So werden unter anderem Aufpralltests in verschiedenen Varianten und mit drei verschiedenen Geschwindigkeiten zwischen rund 20 und 30 km/h (6 bis 8,2 m/s) vorgenommen.
Nach der bisherigen Norm waren fünf so genannte Prüfpunkte am Helm vorgegeben. Nun können diese von den Prüfingenieuren flexibler gewählt werden. Auch ein Rotationstest ist neu, der die Drehung des Kopfes beim möglichen Aufprall simuliert. Das Visier muss unter anderem beim Beschuss mit einer Stahlkugel bei 60 Meter pro Sekunde entsprechenden Widerstand nachweisen – umgerechnet 216 km/h. Auch weitere Tests zu Kinnriemen, Verschluss sowie verschiedene Abstreiftests sind nach der ECE-R 22.6 vorgesehen.
Eine wichtige Neuerung für Hersteller: Tests werden in der Umweltsimulation bei Temperaturen von -10 bis +50 Grad Celsius durchgeführt – solche Extremtests sind wichtig, weil die verschiedenen Materialien entsprechend unterschiedlich reagieren. In der bisherigen Norm ECE-R 22.5 waren sogar Tests bei -20 Grad Celsius vorgesehen. Diese sind nun nicht mehr erforderlich, was Herstellern andere Möglichkeiten bei der Materialwahl eröffnen wird.
Der neue Motorradhelm sollte immer perfekt passen
Der TÜV Rheinland gibt auch weitergehende Informationen zum Kauf eines Motorradhelms. Unverändert wichtig beim Kauf eines neuen Helmes sind aus Sicht von Schaudt eine ausführliche Beratung und das eigene Gefühl. Deshalb sei auch der Kauf im Internet nur bedingt empfohlen:
„Kopf und Helm müssen perfekt zueinander passen. Jeder muss sich beim Anprobieren und mit der Handhabung selbst wohlfühlen. Zudem gilt: Ein Etikett im Helm muss Auskunft darüber geben, nach welcher Norm und wo der Helm genehmigt wurde. Fehlt ein solches Etikett, ist ein Kauf nicht geraten.“
Auf dem Etikett bedeutet die Kennzeichnung „E1“, dass der Helm in Deutschland genehmigt und beispielsweise durch den TÜV Rheinland geprüft wurde. Der Umfang der Prüfung ist an einer „05“ (für die bisher gültige Norm) sowie „06“ für die Zulassung nach der neuesten Sicherheitsnorm ECE- 22.6 erkennbar.
Bild und Grundtext: TÜV Rheinland
Text: Achim Daniels #nextOldie.de